Pflege bei Pflegebedürftigkeit
Pflegeleistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden ist. Dazu muss zuerst ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wird Sie dann besuchen und ein Gutachten erstellen.
Ausführliche Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auf den Internetseiten der Krankenkassen (z.B. AOK: Leistungen der Pflegeversicherung). Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade.
Einen Pflegegradrechner finden Sie z.B. hier: Pflegegradrechner (Sozialverband Deutschland)
Weitere Informationen zu den verschiedenen Pflegegraden finden Sie hier: Pflegegrade im Überblick (AOK)