Häusliche Krankenpflege
Für die Behandlungspflege, wie die Leistungen der Krankenversicherung auch genannt werden, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine sogenannte „Verordnung für häusliche Krankenpflege“. Dort sind die jeweiligen Leistungen beschrieben, die von den Pflegefachkräften der Diakoniestation erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Krankenkassen (z.B. AOK: Häusliche Krankenpflege). Unter bestimmten Umständen kann der Arzt in der Verordnung für häusliche Krankenpflege auch Hilfe bei der Körperpflege sowie Hilfe im Haushalt verordnen. Dies ist möglich, wenn die Dauer des Hilfebedarfs voraussichtlich einen Zeitraum von 4 Wochen nicht überschreitet, z.B. nach einer Operation an der Schulter.